Unsere Werkstätten bieten gemäß § 136 SGB IX behinderten Menschen, die trotz aller Hilfen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht (wieder) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt. Grundlegendes Ziel unserer Angebote ist es, die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Beschäftigten zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei immer seine Persönlichkeit zu stärken.
Wir verstehen uns als zuverlässiger Dienstleister in der beruflichen und sozialen Rehabilitation. Über dauerhafte Beschäftigungsangebote möchten wir die Teilhabe am Arbeitsleben selbst ermöglichen und gleichzeitig die berufliche Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wesentlich unterstützen. Entsprechend dem Eingliederungsbedarf erstellen wir gemeinsam mit den behinderten Beschäftigten individuelle Förderpläne, welche die Maßnahmen zur sozialen, therapeutischen, pädagogischen und psychologischen Betreuung beinhalten.
Unsere Werkstatt für behinderte Menschen ist nicht ausschließlich nur Arbeitsort.
Sie ist auch zentraler Lebensmittelpunkt für Selbstverwirklichung, Kommunikation, gesellschaftliches Miteinander und Freundschaft. Wir möchten motivieren und mobilisieren, um die selbstbestimmte Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft zu stärken.
Wir fördern die Integration behinderter Beschäftigter innerhalb und außerhalb unserer betrieblichen Einrichtung!
Gemeinsam mit dem Werkstattrat werden alle Arbeitsprozesse so gestaltet, dass die anzuwendenden arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze des besonderen arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses beachtet werden. Für die Fahrten der Werkstattbeschäftigten von den Wohnungen zur WfbM und wieder zurück arbeiten wir mit externen Fahrdiensten zusammen.
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